Mietvereinbarung

Kurze Übersicht

Preise verstehen sich in CHF inkl. MwSt. Es wird zusätzlich zur Mietgebühr ein Sicherheitsdepot (Depot/Kaution) erhoben. Bei Selbstabholung oder Lieferung durch Contrena, gilt Barzahlung inkl. Depotgebühr. Der Wochenend-Tarif (Freitag bis Montagmorgen) beträgt 2 Tage. Bei einer Reservation von über 3 Arbeitstagen ist die Mietgebühr inkl. Depot als Vorauskasse zu begleichen. Der Zahlungseingang (Rechnung zahlbar bei Erhalt) muss Fristgerecht eintreffen, damit wir Ihnen die reservierten Mietprodukte in vollem Umfange übergeben können. Contrena kann bei Fristüberschreitung über das reservierte Material ganz oder teilweise verfügen. Verspätete Rückgabe wird gemäss aktuellen Konditionen in Rechnung gestellt. Das Depot wird nach Mietende und der Kontrolle der Mietprodukte elektronisch übewiesen.

Die Versicherung (Haftpflicht) ist Sache des Mieters. Beschädigte oder defekte Produkte werden je nach Umfang oder Reparatur in Rechnung gestellt. Sie erhalten vorab von der Contrena eine Auftragsbestätigung oder Rechnung für einen verbindlichen Mietauftrag. Annullierte Mietaufträge seitens Kunden werden je nach Zeitfenster ganz oder prozentual in Rechnung gestellt.

Die Contrena haftet nicht für falsch angeschlossene & defekte Peripheriegeräte oder fehlende Adapter, Kabel, Stromanschlüsse, höhere Gewalt, Krankheit usw. seitens des Kunden und damit verbundene nicht Inbetriebnahme der Mietgeräte.

Weitere Dienstleistungen, Aufwendungen, Wartezeiten und Material werden separat mit den aktuellen Konditionen verrechnet. Es gelten die Mietvereinbarung und die AGB der Contrena GmbH.

Contrena AGB-Mietvereinbarung

1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Bis zur Erteilung eines Auftrags behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Die Angebote gelten nur am Tage der Ausstellung und Verfügbarkeiten. Spätestens mit der Abholung oder Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Beim Abschluss eines Mietauftrages kann die Contrena GmbH auf der Auftragsbestätigung eine rechtsgültige Unterschrift und einer zeichnungsberechtigten Person oder zu zweien verlangen. Vertragsgegenstand sind die in der Rechnung resp. Mietlieferschein aufgeführten Geräte und Dienstleistungen. Für Urheberrechte, Lärmschutz, Laserverordnung, Bewilligungen und Vorschriften des BAG ist der Mieter verantwortlich.

2. Mietdauer
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte beim Mieter; sie endet mit der Rückgabe der Geräte an den Vermieter. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend dem aktuellen Tagestarif neu angerechnet. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters. Bei Bedarf wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.

4. Geräte Versicherung
Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

5. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Mieter belastet.

6. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche. 

7. Haftung
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedienungsgemässen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden eines Diebstahles, eines Verlustes oder einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadenfall zu vertreten hat oder nicht.

8. Lizenzen - Software
Jede zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen Betreibung benutzt werden. Jedes Kopieren oder Veräussern der Software ist untersagt. Bei jeder Zuwiderhandlung des Mieters oder Dritten stellt der Mieter den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

9. Rücktritt des Mietvertrages
Tritt der Mieter, gleich aus welchen Gründen (Eventabsage, Wetter, Krankheit, Epidemie, Pandemie usw.) vom Mietvertrag zurück, so wird der Aufwand wie folgt berechnet:

  • Stornierung unmittelbar nach erfolgter Auftragsbestätigung, Aufwand & Auftragsausfall: 15% des Auftragswertes exkl. Depot (mind. Basis Stornogebühr 50.00)
  • ab 120 - 60 Tage vor Mietbeginn: 25% des Auftragswertes exkl. Depot
  • ab 59 - 31 Tage vor Mietbeginn: 35% des Auftragswertes exkl. Depot
  • ab 30 - 11 Tage vor Mietbeginn: 45% des Auftragswertes exkl. Depot
  • ab 10 - 06 Tage vor Mietbeginn: 60% des Auftragswertes exkl. Depot
  • ab 05 - 01 Tage vor Mietbeginn: 80% des Auftragswertes exkl. Depot
  • Bei Mietbeginn oder bei nicht erscheinen zum Termin: 100% des Auftragswertes exkl. Depot

Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

10. Lieferung
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.Bsp. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc. Die Lieferung wird nach Gewicht, benötigtem Fahrzeug und Lieferort berechnet. Erschwerte Zufahrt, Parkkosten und Bewilligungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verantwortlich, dass die Fahrzeuge und Technik-/Ersatzmaterial der Contrena GmbH in unmittelbarer Nähe oder direkt beim Eventlokal zu platzieren sind. Weitere Kosten und Aufwendungen dazu gehen zu Lasten des Mieters.

11. Zahlungshinweise
Der Mietpreis ist sofort bei Rechnungsstellung/Abholung oder gemäss Angebot/Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar. Des Weiteren ist das Depot ebenfalls zu begleichen. Das Depot wird nach Mietende und Kontrolle des Mietgegenstandes per Post- oder Banküberweisung zurückerstattet. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrechtausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

12. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

13. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemässem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Bei verspäteter Rückgabe werden die aktuellen Tagestarife neu angewendet.

14. Eigentum der Mietsachen
Vermietete Gegenstände, Geräte oder komplette Systeme bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der Contrena GmbH. Dem Mieter ist es untersagt, die Gegenstände, die Geräte oder komplette Systeme weiter zu vermieten oder zu verkaufen.

15. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

16. Gerichtsstand
Birmensdorf ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

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